Seit der Verabschiedung der UN Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit in 2000 wurden bedeutende Fortschritte bei der Anerkennung feministischer Ansätze in der Konfliktprävention und Friedenskonsolidierung erzielt.
Die Umsetzung feministischer Prinzipien bleibt jedoch weiterhin unkonkret und die Rechenschaftspflicht zu oft ungenügend. Aus diesem Grund organisierte das VIDC gemeinsam mit der Schwedischen Botschaft in Wien eine Paneldiskussion mit Vertreter*innen aus der Politik, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft am 10. September. Ziel ist es den Dialog zwischen dem Globalen Norden und dem Globalen Süden zu fördern, die Rechenschaftspflicht in Friedensprozessen zu verbessern, und die Arbeit marginalisierter Akteur*innen bei der Gestaltung eines inklusiven und nachhaltigen Friedens sichtbar zu machen.

Feministische Friedensbildung und internationales Völkerrecht
Feministische Ansätze machen auf bisher unsichtbare Gewaltformen aufmerksam und betonen die Notwendigkeit von Konfliktprävention. Dazu gehört Täter*innen zur Verantwortung zu ziehen und Überlebenden Gerechtigkeit zu verschaffen. Ein feministisches Verständnis des internationalen Völkerrechts trägt dazu bei, dass Frieden nicht nur als Abwesenheit von Krieg verstanden wird, sondern als ein Zustand von Gerechtigkeit und einem nachhaltigen, gesellschaftlichen Frieden.
2007 beschloss Österreich seinen ersten Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung von Resolution 1325 und verpflichtet sich somit zu Maßnahmen feministischer Ansätze auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene. Julia Prummer vom BMEIA erklärte, dass die Außenpolitik Österreichs sich weiterhin der Agenda zu Frauen, Frieden und Sicherheit widmen wird, insbesondere im Hinblick auf Österreichs Kandidatur als nicht-ständiges Mitglied im UN Sicherheitsrat 2027-2028.
Korruptionsprävention als friedensbildende Maßnahme

Der UNODC Bericht „The Time Is Now: Addressing the Gender Dimensions of Corruption“ zeigt, dass Korruption unterschiedliche Auswirkungen auf unterschiedliche Geschlechter. Insbesondere empfiehlt der Bericht, Anti-Korruptionsmaßnahmen gendergerecht gestalten, geschlechterdifferenzierte Daten zu sammeln, und rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Schutz von Minderheiten in (Post-)Konfliktgesellschaften
Die Rechtswissenschaftlerin Dima Hussain betonte den Anstieg von Gewalt gegen Minderheiten in Syrien und die Straflosigkeit dieser Gewalttaten. Obwohl die derzeitige Regierung behauptet, nicht an solchen Handlungen beteiligt zu sein, deuten zivilgesellschaftliche Berichte darauf hin, dass die Angriffe vor Ort u.a. von den Behörden angeführt werden. Beispielsweise werden Frauen sowohl aufgrund ihres Geschlechts als auch ihrer Religionszugehörigkeit angegriffen. Trotz dieser Menschenrechtsverletzungen bleibt die Unterstützung seitens internationalen Staatengemeinschaft für dieser vulnerablen Gruppen fast komplett aus, was die anhaltende Straflosigkeit nur befeuert. Auch die afghanische Botschafterin Manizha Bakhtari appelierte für eine größere Unterstützung auf internationaler Ebene bezüglich der Strafverfolgung der Verbrechen der Taliban in Afghanistan und betonte die Notwendigkeit die aktuelle afghanischen Regierung nicht als legitim anzuerkennen. Des Weiteren machte die Rechtswissenschaftlerin Waruguru Gaitho auf den Zusammenhang zwischen der Anti-Gender Akteur*innen, des steigende Faschismus, rechtsextremer Bewegungen sowie die fehlende Sicherheit für Minderheiten aufmerksam. Trotz dieser Bedrohung stehen queere Aktivist*innen weiterhin an vorderster Front, und leisten Widerstand dagegen. Jedoch braucht es für einen langfristigen, gesellschaftlichen Frieden auch den Rückhalt staatlicher Akteur*innen, die sich aktiv gegen den globalen Pushback positionieren und handeln.
Medienspiegel
Mehr zur Arbeit des VIDCs sowie der Arbeit unserer Inputgebenden gibt es beim VIDC Medienspiegel.