Iran und die Grenzen des Rechts in der Weltpolitik

Von Michael Fanizadeh

Weiterführende Links


UN-Human Rights Council, 30. August 2017

Office on Genocide Prevention and the Responsibility to Protect, UN-About the Responsibility to Protect (abgerufen 25.3.2026)

Kofi A. Annan, Secretary-General of the United Nations: 'We the Peoples': the role of the United Nations, 21st century , S. 48 (abgerufen 25.3.2026)

Kofi Annan: Nobel Prize lecture, 10 December 2001

Nazanin Ansari, Nazanin Boniadi, Ladan Boroumand, Shirin Ebadi, Shéhérazade Semsar-de Boisséson: Der Iran schreibt Geschichte. Die Welt muss handeln, 28. Jänner 2026

Autor


Michael Fanizadeh 

ist stellvertretender Geschäftsführer sowie Projektkoordinator bei VIDC Global Dialogue. Seine Arbeitsbereiche sind Migration und Entwicklung, Klimakrise und Vertreibung, Menschenrechte und Antidiskriminierung, mit einem regionalen Fokus auf den Nahen und Mittleren Osten. 

© Shutterstock/Loredana Sangiuliano

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(25. März 2026) Wenn ein Staat seine eigene Bevölkerung verfolgt und tötet, steht die internationale Gemeinschaft vor einem Dilemma: zwischen moralischer Verantwortung und politischer Ohnmacht. Das Massaker vom 8. und 9. Jänner im Iran hat auf brutale Weise gezeigt, wie schnell staatliche Gewalt eskalieren kann und wie wenig das Völkerrecht die Betroffenen in solchen Momenten schützt.

Angesichts der zehntausenden Toten, Verletzten und Inhaftierten nach dem Massaker, dessen genaue Dimensionen bis heute im Dunkeln liegen, bleibt eine tiefe Zerrissenheit. Für viele Iraner*innen und Menschen mit iranischen Wurzeln, mich eingeschlossen, hat diese Gewalt ein politisches und moralisches Dilemma geschaffen: Einerseits der Wunsch, Menschenrechte zu verteidigen, andererseits die Respektierung staatlicher Souveränität und Friedenspolitik. Diese Spannung prägt auch die Debatten innerhalb der iranischen Community über die aktuelle Intervention der USA und Israels gegen das Regime in Teheran. Während die einen auf Befreiung hoffen, befürchten andere eine Stärkung autoritärer Strukturen und das endgültige Zurückdrängen der progressiven Kräfte der „Frau, Leben, Freiheit“-Bewegung.

Was tun, wenn eine Regierung seine eigene Bevölkerung massakriert?

Seit der Islamischen Revolution 1979 prägt ein grausames Muster die Geschichte des Iran: Wer gegen das Regime aufbegehrt, riskiert Folter, Inhaftierung oder den Tod. Die Massentötung vom Jänner 2026 ist nur das jüngste Beispiel einer systematischen Gewalt, die sich über Jahrzehnte zieht. Im Sommer 1988 ließ Revolutionsführer Ajatollah Chomeini tausende politische Gefangene hinrichten, laut Schätzungen des UN-Menschenrechtsrats bis zu 30.000 Menschen.  2009 wurden die Massenproteste der „Grünen Bewegung“ blutig niedergeschlagen, 2019 starben über 1.500 Demonstrant*innen bei erneuten Repressionen. Und 2022 wurde der Mord an Jina Mahsa Amini zum Symbol der Unterdrückung und zum Auslöser monatelanger Proteste, die das Regime schließlich mit brutaler Gewalt erstickte. Dazu kommt, dass der Iran eine sehr hohe Zahl an Todesstrafen vollstreckt: 2025 gab es mindestens 1.500 Hinrichtungen. Zuletzt wurden am Morgen des 19. März 2026 drei junge Männer - Saleh Mohammadi, Saeed Davoudi und Mehdi Ghasemi- die alle während der Proteste im Jänner im Iran festgenommen worden waren, öffentlich gehängt, nachdem sie wegen „Kriegsführung gegen Gott“ verurteilt worden waren.

Trotz dieser anhaltenden Verbrechen gegen die eigene Bevölkerung hat die internationale Gemeinschaft kaum Konsequenzen gezogen. Die Vereinten Nationen haben bisher keine eigenständigen Sanktionen ausschließlich wegen der Menschenrechtsverletzungen im Iran verhängt. Stattdessen konzentrierten sich die UN-Maßnahmen seit 2006 auf das iranische Atomprogramm und die Proliferation von Raketentechnologie. Der Sicherheitsrat forderte damals, die Urananreicherung zu stoppen, aus Sorge, das Regime könnte unter dem Deckmantel der zivilen Nutzung Atomwaffen entwickeln. 2016 wurden diese UN-Sanktionen aufgehoben und dann 2025 wieder in Kraft gesetzt.

Doch was können wir tun, wenn eine Regierung die eigene Bevölkerung massakriert? Theoretisch gibt es seit 2005 ein internationales Instrument, um auf solche Verbrechen zu reagieren: die „Responsibility to Protect“ (R2P). Dieses Prinzip verpflichtet die Staatengemeinschaft, bei schweren Menschenrechtsverletzungen einzugreifen, zunächst mit diplomatischem Druck, Sanktionen oder gezielten Kontensperren. Militärische Maßnahmen gelten als letztes Mittel und sind nur in klar definierten Fällen legitim. Die Entscheidung darüber liegt allein beim UN-Sicherheitsrat.

Das Problem: Der UN-Sicherheitsrat ist durch Machtpolitik gelähmt, im Fall des Iran besonders eklatant. Denn zwei seiner ständigen Mitglieder, Russland und China, sind nicht nur enge Verbündete des Regimes, sondern blockieren mit ihrem Vetorecht jede Verurteilung. Während im Jänner Tausende Demonstrant*innen im Iran ermordet wurden, führten dieselben Staaten parallel ein Marinemanöver mit dem Iran und Südafrika durch, ein Symbol der Solidarität dieser Staaten mit den Tätern.

„Wie sollen wir dann auf ein Ruanda, auf ein Srebrenica reagieren?“

Der ehemalige UN-Generalsekretär Kofi Annan gehörte zu denen, die sich intensiv für die R2P engagierten. In seinem Millennium-Bericht aus dem Jahr 2000 erinnerte Annan an das Versagen der Staatengemeinschaft in Ruanda und in Ex-Jugoslawien: „Wenn humanitäre Interventionen tatsächlich einen inakzeptablen Angriff auf die Souveränität darstellen, wie sollen wir dann auf ein Ruanda, auf ein Srebrenica reagieren? Wie sollen wir auf grobe und systematische Menschenrechtsverletzungen antworten, die gegen jedes Gebot unserer gemeinsamen Menschlichkeit verstoßen?“ Bei seiner Rede anlässlich der Verleihung des Friedensnobelpreises in Oslo im Dezember 2001 führte er seine Gedanken weiter aus: „In diesem neuen Jahrhundert müssen wir von der Erkenntnis ausgehen, dass Frieden nicht nur den Staaten oder Völkern zusteht, sondern jedem einzelnen Mitglied dieser Gemeinschaften. Die Souveränität der Staaten darf nicht länger als Schutzschild für grobe Menschenrechtsverletzungen dienen.“

Annan sah sich in der Folge mit einem erbitterten Richtungsstreit konfrontiert: Während die einen humanitäre Interventionen als moralische Pflicht verteidigten, beharrten die anderen auf der Unantastbarkeit staatlicher Souveränität. Diese unversöhnliche Spaltung prägt die Debatte bis heute, und wird je nach politischem Kalkül instrumentalisiert. Verstärkt hat sich diese Kritik an der R2P nach dem Libyen-Krieg 2011. Staaten wie Brasilien, Indien oder Südafrika kritisierten, dass die Intervention in Libyen weniger dem Schutz der Bevölkerung diente als vielmehr geostrategischen Interessen der westlichen Mächte. Für die iranische Bevölkerung hatte diese Entwicklung fatale Konsequenzen: Sie blieb dem Terror des Mullah-Regimes schutzlos ausgeliefert.

Völkerrechtswidrige Intervention

In diesem Sinne sind auch die heutigen Debatten rund um die mit großer Wahrscheinlichkeit völkerrechtswidrige Intervention von Israel und den USA im Iran zu verstehen. Zweifelsohne wünschen sich viele Menschen aus der iranischen Diaspora und im Iran Schutz vor dem iranischen Terror-Regime. Eine Gruppe rund um die iranische Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi hat diese Zwangslage in einem Offenen Brief am 18. Jänner 2026 so formuliert: „Untätigkeit ist nicht länger diplomatische Zurückhaltung. Sie wird zu moralischem und politischem Versagen. (…) Gemäß der zweiten und dritten Säule der Schutzverantwortung (=R2P, M.F.) verlagert sich die Verantwortung nun nach außen: zunächst auf die Unterstützung und, falls erforderlich, auf gemeinsames Handeln, wenn ein Staat Gräueltaten begeht.“

Weder Ebadi noch andere iranische Intellektuelle aus dem In- und Ausland sind so blauäugig zu glauben, dass die israelisch-US-amerikanische Intervention aus reiner Nächstenliebe erfolgt, „um die Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen“ wie es in der R2P heißt. Dahinter stehen handfeste Interessen, die im Falle der USA noch gar nicht wirklich greifbar sind. Der Politologe Ivan Krastev beschrieb die neue US-Doktrin bereits im Februar 2025 bei einer VIDC-Veranstaltung: „In Trumps Welt gibt es Freunde, Feinde und Handelsdefizite – aber keine Verbündeten. Denn Verbündete bedeuten rechtliche Verpflichtungen, und im Grunde versucht man, sich genau solchen Verpflichtungen zu entziehen. (…) Die Welt verändert sich. Und weil sich die Art, wie wir zusammenarbeiten, wandelt, verschiebt sich auch die Macht.“

Der Krieg frisst emanzipatorische Bewegungen

Wir erinnern uns: In Folge der Tötung der jungen Kurdin Jina Mahsa Amini in Teheran im September 2022, die von der iranischen „Hidschab-Polizei“ wegen „unangemessener“ Kleidung festgenommen und misshandelt wurde, hatte sich im Iran eine beispiellose Protestbewegung formiert. Unter dem Slogan „Frau, Leben, Freiheit“ vereinte diese Bewegung Frauen, queere Menschen und marginalisierte Volksgruppen im Kampf gegen ein System, das Geschlechterungerechtigkeit, staatliche Gewalt und neoliberale Ausbeutung verschärfte. Viele, vor allem junge Männer hatten sich diesen feministischen Kampf angeschlossen und auch weite Teile der iranischen Diaspora solidarisierten sich. Die Proteste richteten sich nicht „nur“ gegen den Kopftuch-Terror des Regimes, sondern auch gegen die neoliberale Governance des Irans, der Menschen, die von Geschlechterungerechtigkeit betroffen sind, besonders stark unterdrückt.

Gesellschaftspolitisch hat die „Frau, Leben, Freiheit“ Bewegung im Iran gewonnen, aber machtpolitisch verloren. Und die Gefahr ist groß, dass die Errungenschaften und Wünsche der Bewegung in der aktuellen Kriegsrhetorik und den Kriegswirren untergehen. Die Zukunft bleibt ungewiss. Das Regime zeigt keine Anzeichen für Reformen oder eine Lockerung seiner strengen Kontrolle. Gleichzeitig verschärft die ausländische Intervention die Unsicherheit. Ihr Verlauf und ihre Folgen sind bei Redaktionsschluss noch nicht absehbar. Doch die Hoffnung vieler auf einen (demokratischen) Regime-Change bleiben aufrecht, wenngleich die Risiken des Krieges offensichtlich und beunruhigend sind: Unschuldige Tote und Verletzte, die Gefahr eines Bürgerkriegs, weitere Gewalt gegen die Zivilbevölkerung, eine neue autoritäre Herrschaft und wirtschaftliche Not. Und die Frage bleibt: Wenn die Vereinten Nationen handlungsunfähig sind, wer schützt die Menschen? 
 

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