Internationale Steuerpolitik: schwächelnde Reformen, dynamischer UN-Prozess

Von Martina Neuwirth

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(13. Mai 2026) Das internationale Steuerrecht, dessen Ursprünge in den 1920er Jahren liegen, ist bereits seit Langem „not fit for purpose“. Die ärmsten Länder im Globalen Süden sind davon besonders negativ betroffen.

Ein Grund dafür sind die Globalisierung und Digitalisierung der Wirtschaft: Die zunehmende Wertschöpfung über Daten machen umfassende Reformen notwendig. Einigkeit darüber herrscht international keine.

Das komplexe System der sogenannten Transferpreise führt überdies immer wieder zu Streitfällen zwischen nationalen Steuerbehörden und internationalen Konzernen. Transferpreise sind die Preise, die für grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen zwischen Konzerntöchtern festgelegt werden. Zu hoch angesetzte Transferpreise und die dadurch aufgeblähten Kosten führen v.a. in Hochsteuerländern zu geringeren Steuerzahlungen.

Dazu kommt eine historisch bedingte Schieflage, was die Besteuerungsrechte der einzelnen Staaten betrifft: Das OECD-Musterabkommen bevorzugt kapitalexportierende Länder (i.e. Industriestaaten) und benachteiligt kapitalimportierende Länder (i.e. vor allem Länder im Globalen Süden). Dennoch dient es bis heute den meisten bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen als Grundlage. 

Die jüngsten internationalen Reformansätze, die auf die Bekämpfung der Steuervermeidung großer Konzerne (BEPS) ausgerichtet waren, wurden auf OECD-Eben bzw. (nach 2015) im Inclusive Forum on BEPS (IF) verhandelt. Doch ein großer Teil der Länder des Globalen Südens zeigte sich unzufrieden. Ihre Bedürfnisse wurden nicht ausreichend berücksichtigt, an der ungleichen Verteilung der Besteuerungsrechte wie auch am komplexen Transferpreissystem wurde nicht gerüttelt.

Große Unternehmen zahlen nach wie vor nicht ihren fairen Steueranteil. Dazu kommt der anhaltende Widerstand der USA, der gewichtigsten Stimme innerhalb der OECD. Ein gutes Beispiel für diese Entwicklung ist die Globale Mindeststeuer, die von der EU in einer Hauruck-Aktion fast zeitglich mit der OECD/IF-Entscheidung Ende 2022 in eine verbindliche Richtlinie gegossen wurde. Angesichts des internationalen Steuerwettbewerbs eine schon fast revolutionäre Entwicklung. Doch litt die Mindeststeuer von Anfang an unter Zugeständnissen (wie etwa diversen steuermindernden Abzügen) und einem viel zu niedrig angesetzten effektiven Mindeststeuersatz von 15%. Größte Schwachstelle ist die Besteuerungs-„Hackordnung“, die es insbesondere Steuersümpfen erlaubt, vor allen anderen Ländern zu niedrig besteuerte Konzerngewinne nachzubesteuern - und diese Mehreinnahmen dann vielleicht sogar in Form von Subventionen an die Unternehmen zurückzugeben. Kritiker*innen sprechen daher bereits von einem Wechsel vom Steuer- zum Subventionswettbewerb. Auf Druck der USA kam dann Anfang 2026 das „Side by Side“-Paket hinzu, das de facto nur US-Unternehmen von der Mindeststeuer ausnimmt. Darüber hinaus enthält das Paket weitere Konzern-Steuervergünstigungen.

Schwächen zeigen sich auch in anderen Bereichen: Superreiche (HNWIs) sollten durch vermögensbezogene Steuern stärker in die Pflicht genommen werden. Klima- und umweltschädliche Maßnahmen und Sektoren müssten effektiver besteuert werden. Last, but noch least, ist die Steuerpolitik nicht genderneutral und kann Frauen benachteiligen – ein Aspekt, der oft vergessen wird.

Um Steuervermeidung durch Unternehmen wie auch Personen zu bekämpfen, braucht es mehr Transparenz, wie Wirtschaftliche Eigentümer*innen-Register und länderweise Berichte von Konzernen über deren Tätigkeiten und Steuerzahlungen. Und die Steuerbehörden müssen weltweit besser zusammenarbeiten und automatisiert Steuerdaten erhalten können. Gerade die ärmsten Länder, die am dringendsten mehr Steuereinnahmen brauchen, sind davon jedoch noch immer ausgeschlossen.

Die OECD war  über viele Jahrzehnte die wichtigste Institution, in der die Weichen im Bereich der internationalen Besteuerung gestellt wurden. Doch die Schwachstellen der bisherigen Reformen und die aktuellen Herausforderungen zeigen, dass es ein wirklich globales Forum braucht, in dem das internationale Steuerrecht weiterentwickelt wird. Zivilgesellschaftliche Organisationen verlangten daher lange, dass die UNO diese Rolle übernehmen sollte. 

Die Verhandlungen über eine UN-Rahmenkonvention, die 2024 durch die Initiative der afrikanischen Staaten begonnen haben, bieten nun eine einmalige Gelegenheit, das internationale Steuersystem ausgewogener zu gestalten - auch wenn die gewichtigen Industrieländer (EU-Staaten wie Österreich inkludiert) noch skeptisch scheinen und die Trump-Regierung frühzeitig den Prozess verlassen hat. 

Insgesamt muss der globale Steuerkuchen nicht nur neu aufgeteilt sondern auch größer werden. Es braucht dringend mehr Steuereinnahmen, um den öffentlichen Sektor gut für die Herausforderungen der multiplen Krisen wappnen zu können. So können nicht nur benachteiligte, ärmere Länder im Globalen Süden von einem künftigen UN-Rahmenabkommen profitieren, sondern auch Hochsteuerländer wie Österreich. 

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